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Selbstzahlermedizin

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Vorsorgeuntersuchungen

dienen dem Ausschluß oder der Erfassung von bisher nicht bekannten behandlungsbedürftigen Befunden bzw. Erkankungen.

Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Fachgebiet Augenheilkunde sind nicht im Sozialgesetzbuch vorgesehen.

So sind z.B. nachfolgende Vorsorgeuntersuchungen bis auf weiteres in Rechnung zu stellen:

  • Glaukomvorsorge (Augeninnendruckmessung mittels Goldmann-Tonometrie, Papillenbeurteilung einschließlich mittels OCT oder HRT, Gesichtsfelduntersuchung)
  • Untersuchungen des Augenhintergrundes
  • Prophylaktische Kinderuntersuchungen

Desweiteren können z.B. nachfolgende Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgrechnet werden.

  • Atteste oder Gutachten z.B. für Fahrtauglichkeit
  • Bildschirmarbeitsplatz-, Musizier- oder Arbeitsschutzbrillenbestimmung
  • AugenCheck z.B. für Autofahrer (einschließlich Prüfung Dämmerungssehen)
  • Prüfung Farbsehen
  • Akupunktur

Seien Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, daß wir Ihnen einen moderaten Betrag auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen, damit Sie diese für Ihre Augengesundheit wichtigen Untersuchungen auch problemlos wahrnehmen können.

Kontaktieren Sie uns bitte, soferm Sie noch weitere Fragen haben.